| Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste | Die Eintragung in die sogenannte Promotionsliste der Fakultät ist nach PO §6, Abs. 7 Pflicht. Dazu ist es erforderlich, vorab mit einem Hochschullehrer der Fakultät Kontakt aufzunehmen, um die Frage des Betreuers zu klären und ein vorläufiges Promotionsthema festzulegen. Zur Eintragung in die Promotionsliste werden folgende Unterlagen benötigt:
Formular als .pdf Über den Beschluss des FR über die Eintragung erhält der Antragsteller einen Bescheid des Dekans, der für die Immatrikulation als Promotionsstudent/in benötigt wird. |
| Eröffnung des Promotionsverfahrens: | Nach Einreichen des Promotionsantrags einschliesslich von 5 Exemplaren der Dissertation (Titelblatt als tex-file) durch den Kandidaten beim Promotionsamt (die dafür benötigten Unterlagen bekommen Sie im Dekanat) entscheidet der FR über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und setzt gegebenenfalls eine Prüfungskommission ein. Vor der betreffenden FR-Sitzung schlägt der Betreuer gemäss PO §9 eine Kommission (inklusive eines auswärtigen Mitglieds) vor (email ans Dekanat). |
| Annahme durch die Fakultät | Nach der Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Fachbereichsrat gehen die gesamten Unterlagen an den Vorsitzenden der Prüfungskommission:
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| Mündliche Prüfung | Ist die Dissertation durch die Fakultät im Umlauf angenommen, lädt der Vorsitzende folgende Personen spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin zur mündlichen Prüfung ein:
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| Option 1 | Die mündliche Promotionsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung durch die Prüfungskommission. |
| Option 2 | Die mündliche Promotionsleistung besteht zum einen aus einem fakultätsöffentlichen Vortrag über die Dissertation, an den sich eine Befragung zur Dissertation durch alle anwesenden prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät anschließt. Dieser Prüfungsteil soll zusammen etwa eine halbe Stunde dauern. Anschließend folgt eine entsprechend verkürzte nichtöffentliche Prüfung durch die Prüfungskommission. |
| Prüfungsbogen | Der Vorsitzende wählt den Prüfungsbogen aus: 1. Gültiger Prüfungsbogen für Promotionen nach der Promotionsordnung von 2001 als .pdf und als .doc 2. Prüfungsbogen für Promotionen nach der Promotionsordnung von 2012 .pdf; Hinweise hierzu unter Erläuterungen zur gültigen Promotionsordnung. In der Prüfung unterschreiben die Prüfer. |
| Nach der mündlichen Prüfung | Sofort nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung werden die vollständigen Unterlagen (einschliesslich von mindestens zwei Exemplaren der Dissertation, den Umlauflisten und dem Original des Prüfungsbogens) vom Vorsitzenden an das Dekanat zurückgegeben. Das Dekanat gibt die Unterlagen an das Promotionsamt zurück. Der Doktorand führt die von der Prüfungskommission gegebenenfalls auferlegten Änderungen der Dissertation aus, und lässt diese Änderungen durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission schriftlich bestätigen. Nach Abgabe der Pflichtexemplare und dieser Bestätigung beim Promotionsamt kann der Kandidat sofort die vorläufige Promotionsurkunde beim Promotionsamt in Empfang nehmen. Bei online-Veröffentlichung der Dissertation verringert sich die Anzahl der Pflichtexemplare von 40 auf 6 Stück (§19). Weitere Informationen: Nach der mündlichen Prüfung |
| Verleihung der Urkunde | Die endgültige Urkunde wird - vom Präsidenten und vom Dekan unterschrieben – bei einer festlichen Veranstaltung der Fakultät überreicht. |
