Promotionen an der Fakultät für Mathematik

Für Promotionen an der Fakultät für Mathematik gilt in der Regel der folgende administrative Ablauf

Antrag auf Eintragung in die Promotionsliste Die Eintragung in die sogenannte Promotionsliste der Fakultät ist nach PO §6, Abs. 7 Pflicht. Dazu ist es erforderlich, vorab mit einem Hochschullehrer der Fakultät Kontakt aufzunehmen, um die Frage des Betreuers zu klären und ein vorläufiges Promotionsthema festzulegen. Zur Eintragung in die Promotionsliste werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Promotionsvoraussetzung (gemäss PO)
Formular als .doc
Formular als .pdf

Bitte senden Sie die Unterlagen, z.B. als Scan, an das Dekanat.Über den Beschluss des FR über die Eintragung erhalten Sie einen Bescheid des Dekans, der für die Immatrikulation als Promotionsstudierende/r benötigt wird.
Eröffnung des Promotionsverfahrens: Nach Einreichen des Promotionsantrags einschliesslich von 5 Exemplaren der Dissertation durch den Kandidaten beim Promotionsamt, entscheidet der FR über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und das Einsetzen der vorgeschlagenen Prüfungskommission. Vor der betreffenden FR-Sitzung schlägt der Betreuer gemäss PO §9 eine Kommission (inklusive eines auswärtigen Mitglieds) vor (email an dekanat-at-ma.tum.de).
Annahme durch die Fakultät Nach der Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den Fachbereichsrat gehen die gesamten Unterlagen an den Vorsitzenden der Prüfungskommission:
  • die vom Doktoranden beim Promotionsamt eingereichten Originalunterlagen
  • 5 Exemplare der Dissertation für die Gutachter und den Umlauf
  • Die Namenslisten für den Umlauf
  • Formular für externe Prüfer für den Druck der Promotionsurkunde
Der Vorsitzende holt die Gutachten ein und veranlasst nach deren Erhalt den Umlauf an alle habilitierten Mitglieder der Fakultät. Jedes Umlaufkuvert enthält ein Exemplar der Dissertation, sowie eine deutschsprachige Zusammenfassung, eine Kopie der Gutachten und des Lebenslaufs des Kandidaten (§ 11).
Mündliche Prüfung Ist die Dissertation durch die Fakultät im Umlauf angenommen, lädt der Vorsitzende folgende Personen spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin zur mündlichen Prüfung ein:
  • Präsident
  • Mitglieder der Prüfungskommission
  • Doktorand
  • Im Fall von Option 2 zusätzlich: Alle Mitglieder der Fakultät zum fakultätsöffentlichen Vortrag, in der Regel per e-mail an zentrumematma.tum.de.
Den Prüfungstermin legt der Vorsitzende in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern und dem Kandidaten fest. Der Kandidat teilt dem Vorsitzenden die gewählte Option für die mündliche Prüfung mit:
Option 1 Die mündliche Promotionsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung durch die Prüfungskommission.
Option 2 Die mündliche Promotionsleistung besteht zum einen aus einem fakultätsöffentlichen Vortrag über die Dissertation, an den sich eine Befragung zur Dissertation durch alle anwesenden prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät anschließt. Dieser Prüfungsteil soll zusammen etwa eine halbe Stunde dauern. Anschließend folgt eine entsprechend verkürzte nichtöffentliche Prüfung durch die Prüfungskommission.
Prüfungsbogen Der Vorsitzende wählt den Prüfungsbogen aus:
1. Gültiger Prüfungsbogen für Promotionen nach der Promotionsordnung von 2001 als .pdf und als .doc
2. Prüfungsbogen für Promotionen nach der Promotionsordnung von 2012 .pdf; Hinweise hierzu unter Erläuterungen zur gültigen Promotionsordnung. In der Prüfung unterschreiben die Prüfer.
Nach der mündlichen Prüfung Sofort nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung werden die vollständigen Unterlagen (einschliesslich von mindestens zwei Exemplaren der Dissertation, den Umlauflisten und dem Original des Prüfungsbogens) vom Vorsitzenden an das Dekanat zurückgegeben.
Das Dekanat gibt die Unterlagen an das Promotionsamt zurück. Der Doktorand führt die von der Prüfungskommission gegebenenfalls auferlegten Änderungen der Dissertation aus, und lässt diese Änderungen durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission schriftlich bestätigen. Nach Abgabe der Pflichtexemplare und dieser Bestätigung beim Promotionsamt kann der Kandidat sofort die vorläufige Promotionsurkunde beim Promotionsamt in Empfang nehmen. Bei online-Veröffentlichung der Dissertation verringert sich die Anzahl der Pflichtexemplare von 40 auf 6 Stück (§19). Weitere Informationen: Nach der mündlichen Prüfung
Verleihung der Urkunde Die endgültige Urkunde wird - vom Präsidenten und vom Dekan unterschrieben – bei einer festlichen Veranstaltung der Fakultät überreicht.

 
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