Benötigte Unterlagen
Habilitationsantrag: Formblatt 1: Antrag auf Zulassung zur Habilitation
Hinweis: Der Habilitationsantrag muss an den Dekan gestellt werden. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind unter Bezug auf die Habilitationsordnung vom 9.12.2003 vom Prüfungsamt festgelegt.
- § 5 Satz 1, Buchst. e
Amtliches Führungszeugnis (von Behörde zu Behörde und nicht älter als 3 Monate). Von Ausländern ist ein gleichwertiges Zeugnis vorzulegen. Bei Mitgliedern der TUM kann auf das Führungszeugnis verzichtet werden. Es reicht der gültige Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde der TUM in Fotokopie (keine Beglaubigung).
- § 4 Satz 1, Buchst. a
Diplomzeugnis oder bei Medizinern Approbationsurkunde (ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliche Studium an einer Universität oder einer dieser gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslandes) in Fotokopie (keine Beglaubigung), ggf. Anerkennung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der TUM,
- § 4 Satz 1, Buchst. c
Nachweis einer zusätzlichen wissenschaftlichen Qualifikation in dem Fachgebiet, für das die Lehrbefähigung festgestellt werden soll, sofern der Bewerber in einem andern Fachgebiet promoviert hat,
- § 4 Satz 1, Buchst. b und d
- Berechtigung, einen von einer inländischen Universität verliehenen Doktorgrad oder einen an einer in- oder ausländischen Universität verliehenen gleichwertigen akademischen Grad zu führen,
- eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotions nachgewiesen wird.
Promotionsurkunde (keine Beglaubigung)
- § 5 Satz 1, Buchst. c
Bericht (Auflistung über die bisher abgehaltenen Lehr- und Vortragsveranstaltungen),
- § 5 Satz 1, Buchst. b
Lebenslauf, der besonders über den Bildungsgang Aufschluss gibt,
- § 5 Satz 1, Buchst. d
ein vollständiges Verzeichnis (Auflistung) der wissenschaftlichen Arbeiten.