Benötigte Unterlagen

Habilitationsantrag: Formblatt 1: Antrag auf Zulassung zur Habilitation

Hinweis: Der Habilitationsantrag muss an den Dekan gestellt werden. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind unter Bezug auf die Habilitationsordnung vom 9.12.2003 vom Prüfungsamt festgelegt.

  1. § 5 Satz 1, Buchst. e
    Amtliches Führungszeugnis (von Behörde zu Behörde und nicht älter als 3 Monate). Von Ausländern ist ein gleichwertiges Zeugnis vorzulegen. Bei Mitgliedern der TUM kann auf das Führungszeugnis verzichtet werden. Es reicht der gültige Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde der TUM in Fotokopie (keine Beglaubigung).
  2. § 4 Satz 1, Buchst. a
    Diplomzeugnis oder bei Medizinern Approbationsurkunde (ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliche Studium an einer Universität oder einer dieser gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslandes) in Fotokopie (keine Beglaubigung), ggf. Anerkennung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der TUM,
  3. § 4 Satz 1, Buchst. c
    Nachweis einer zusätzlichen wissenschaftlichen Qualifikation in dem Fachgebiet, für das die Lehrbefähigung festgestellt werden soll, sofern der Bewerber in einem andern Fachgebiet promoviert hat,
  4. § 4 Satz 1, Buchst. b und d
    • Berechtigung, einen von einer inländischen Universität verliehenen Doktorgrad oder einen an einer in- oder ausländischen Universität verliehenen gleichwertigen akademischen Grad zu führen,
    • eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotions nachgewiesen wird.
    Promotionsurkunde (keine Beglaubigung)
  5. § 5 Satz 1, Buchst. c
    Bericht (Auflistung über die bisher abgehaltenen Lehr- und Vortragsveranstaltungen),
  6. § 5 Satz 1, Buchst. b
    Lebenslauf, der besonders über den Bildungsgang Aufschluss gibt,
  7. § 5 Satz 1, Buchst. d
    ein vollständiges Verzeichnis (Auflistung) der wissenschaftlichen Arbeiten.
 
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